Viele im Kammerbezirk ansässigen Friseurbetriebe wurden in den letzten Wochen per Post vom Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Rhein-Main angeschrieben, an einer Schulung gemäß Infektionshyieneverordnung teilzunehmen.
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit nimmt im Generellen über den Sachkundenachweis für Friseure gemäß dem Erlass vom 24.03.2010 Abstand.
Aufgrund der Ausbildungsinhalte des Friseurs sind besondere Hygieneschulungen nicht notwendig. Dies bedeutet, soweit der Betriebsinhaber Gesellen oder Meister des Friseurhandwerks mit den entsprechenden Tätigkeiten beauftragt, bedarf es keiner weiteren Sachkundenachweise. Soweit er andere Personen, insbesondere ohne Friseurausbildung mit Desinfektionsarbeiten beauftragen will, müssen diese allerdings Sachkundenachweise erbringen. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall vorliegt, ist von dem jeweils kontrollierenden Gesundheitsamt zu prüfen, so dass auch hier keine unzumutbare Belastung für die Friseurbetriebe vorliegt.