Service für Betriebe


Der Friseur-Innung Frankfurt am Main sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts folgende Aufgaben durch Gesetz und Satzung zugeordnet:

Aufgabe der Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.

Insbesondere hat sie

  • den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
  • ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen (Auszubildenden) anzustreben,
  • entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Berufsausbildung der Lehrlinge (Auszubildenden) zu regeln und zu überwachen, sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge (Auszubildenden) insbesondere durch überbetriebliche Unterweisungseinrichtungen zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern,
  • über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten,
  • das handwerkliche Pressewesen unterstützen,
  • ...


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