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Aufgaben der Innung |
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind uns folgende Aufgaben durch Gesetz und Satzung zugeordnet:
Wir vertreten die speziellen friseurspezifischen Interessen mit den Schwerpunkten: |
- Vertretung der Interessen der einzelnen Innungsmitglieder gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaft und anderen Institutionen
- kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten für Mitglieder
- Musterprozesse zur Stärkung der Position der Unternehmen
- Schlichtung bei Arbeitskonflikten, Erhaltung des Arbeitsfriedens
- Mitgestaltung der Berufsbildung z. B. durch die überbetriebliche Ausbildung (ÜBA)
- Mitwirkung in den Berufsschulen, Berufsschulrecht, Berufsschulorganisation
- Förderung der fachlichen Fortbildung, z. B. durch Seminare
- Durchführung von Fachveranstaltungen, Messen, Modepremieren, Fachausstellungen
- Zusammenarbeit mit Industrie, Handel, Verbänden, Organisationen etc.
- Wissenschaftliche Marktforschung, Entwicklung von Strategien
- Informativer Nachrichtendienst (z. B. durch Rundschreiben, E-Mails, Internet, Fachzeitschriften etc.) für die Mitglieder
- Image-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für das Friseurhandwerk und auf Wunsch, im Rahmen unserer Möglichkeiten, auch für Sie als Innungsmitglied
- Problemorientierte politische Vertretung in Frankfurt und somit auch in Hessen
- den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen (Auszubildenden) anzustreben
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Berufsausbildung der Lehrlinge (Auszubildenden) zu regeln und zu überwachen, sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge (Auszubildenden) insbesondere durch überbetriebliche Unterweisungseinrichtungen zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern
- über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünften zu erstatten
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