Innungsmitgliedschaft


Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie Ihre Handwerksorganisation. Nur dann, wenn Friseure und Kosmetiker in Frankfurt am Main stark organisiert sind, können die fachlichen Belange durch uns für sie vorgetragen werden und haben Aussicht, dass z. B. der Gesetzgeber die berechtigten Wünsche des Handwerks berücksichtigt.

Eine weitverzweigte Palette von Serviceleistungen wird den Innungsbetrieben kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Wir erheben gemäß unserer Satzung auf Beschluß der Innungsversammlung einen jährlichen Beitrag, der sich aus dem Grundbeitrag und einem Zusatzbeitrag zusammensetzt

Der Zusatzbeitrag errechnet sich aus einem Promillesatz, der bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Hamburg gemeldeten letzten Lohnsumme.

Der Innungsbeitrag ist am 31. März, beim Vorliegen einer Einzugsermächtigung am 30. April des laufenden Jahres fällig.

Der Grundbeitrag beträgt EUR 175,-.

Der Zusatzbeitrag beträgt für Betriebe mit einer Lohnsumme von
   
bis
6.346,-- EUR
16,50 EUR (Mindestzusatzbeitrag
   
   
6.347,00
bis
50.000,-- EUR
x 2,6 Promille
   
   
50.000,01
bis
100.000,-- EUR
x 2,4 Promille
   
   
100.000,01
bis
150.000,-- EUR
2,2 Promille
   
   
150.000,01
bis
200.000,-- EUR
1,9 Promille
   
   
200.000,01
bis
250.000,-- EUR
1,8 Promille
   
   
250.000,01
bis
325.000,-- EUR
1,7 Promille
   
   
325.000,01
bis
750.000,-- EUR
1,5 Promille
   
Die Beitragsbemessungsgrenze wird bei einer Lohnsumme von EUR 750.000,-- festgesetzt.

Der Innungsbeitrag ist eine voll abzugsfähige Betriebsausgabe.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Veranlagung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung oder sonstiger Bekanntgabe bei der Geschäftsstelle der Friseur - Innung Frankfurt am Main, Schönstraße 21, 60327 Frankfurt am Main, schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

Er hat gemäß § 80, Abs. 2, Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung.


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